KŠB war erfolgreich in der Vertretung des Nationaltheaters vor dem Obersten Gerichtshof05/06/20 / News

KŠB war erfolgreich in der Vertretung des Nationaltheaters vor dem Obersten Gerichtshof in einem Mietzahlungsverfahren. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die von KŠB vorgebrachten Argumente und wies die Berufung zurück, wodurch eine frühere Entscheidung der Vorinstanzen zugunsten des Klienten bestätigt wurde.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall der Akte Nr. Nr. 26 Cdo 2585/2019 vom 15.4.2020 ist auch im Allgemeinen wichtig, in dem siedie Dispositionalität der gesetzlichen Regelung für die Anmietung von für Geschäftszwecke genutzten Flächen bestätigt. Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs können die Parteien auch von § 2314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abweichen, der die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung regelt. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Parteien des Mietvertrags die Anwendung dieser Bestimmung ausschließen können. Dies bedeutet, dass die Partei, die die Kündigungserklärung erhalten hat, die Kündigung jederzeit anfechten kann und nicht zeitlich begrenzt ist. Darüber hinaus bestätigte der Oberste Gerichtshof im Rahmen von § 1763 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass die Gültigkeit des Mietvertrags nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass später ein weiterer Mietvertrag für denselben Mietgegenstand für denselben Zeitraum geschlossen wird.