Erfolgreiche Vertretung der Gesellschaft Carthamus im Verfahren gegen die SEI14/09/16 / News

Die Anwaltskanzlei KŠB vertrat erfolgreich ihren langjährigen Mandanten – die Gesellschaft Carthamus, die als Betreiber der aus der Verbrennung von Biomasse gewonnenen Energiequelle tätig ist - in einem durch die Staatliche Energieinspektion (SEI) geführten Verwaltungsverfahren in Sachen des behaupteten Verstoßes gegen das Gesetz über geförderte Energiequellen (ZoPZE), der in einem fehlerhaften Ausweis des Ursprungs und der Art der verbrannten Biomasse liegen sollte.

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung der SEI Budweis wurde der Gesellschaft Carthamus für den angeblichen Verstoß gegen das ZoPZE eine Geldbuße von mehr als 1,6 Mio. CZK auferlegt. Auf Grundlage der eingelegten, von KSB angefertigten Berufung wurde jedoch die Entscheidung in vollem Umfang aufgehoben, mit der Maßgabe, dass das ZoPZE die Pflichten beim Ausweis der Biomasse, auf deren angebliche Verletzung sich die Auferlegung der betreffenden Geldbuße gestützt hatte, überhaupt nicht festlegt.

Die betreffende Entscheidung wirkt sich erheblich sowohl auf das Definieren der Pflichten der Betreiber von Biomasse-Energiequellen gemäß ZoPZE, als auch auf die Pflichten der SEI bei der Ausübung der staatlichen Kontrollen aus.

KŠB vertritt zahlreiche Betreiber von Energiekomplexen, die auf Basis von erneuerbaren und sekundären Energiequellen funktionieren, und zwar sowohl bei deren Errichtung und dem anschließenden Betrieb, als auch in den zusammenhängenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, einschließlich der Verfahren vor der Energieregulierungsbehörde, SEI, Tschechischen Umweltinspektion oder Verfahren, die auf Grundlage der von diesen Trägern öffentlicher Belange erlassenen Entscheidungen geführt werden.