Erfolgreiche anwaltliche Vertretung einer Energiegesellschaft22/01/16 / News

KŠB hat erfolgreich einen Betreiber von Energiequellen in gerichtlichen Verwaltungsverfahren vertreten, deren Gegenstand die Anfechtung der Gesetzwidrigkeit der Bemessung der Schenkungssteuer aus der Zuteilung von Emissionszertifikaten in den Jahren 2011 und 2012 war.

Im Nachgang zu den erhobenen Klagen hat das Oberste Verwaltungsgericht („OVG“) die Entscheidung der Berufungsfinanzdirektion aufgehoben, die nun über die Berufungen des Mandanten gegen die erlassenen Zahlungsbescheide der erstinstanzlichen Finanzbehörden erneut entscheiden wird. Diese Zahlungsbescheide wurden dabei in Übereinstimmung mit dem Gesetz die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Immobilienübertragungssteuer („Dreisteuergesetz“) erlassen; In den erhobenen Klagen belegte somit der Mandant, dass die erstinstanzlichen Finanzbehörden nicht berechtigt waren, die einschlägigen Bestimmungen des Dreisteuergesetzes anzuwenden, und zwar aus dem Grunde dessen Widerspruchs zu dem Europarecht. Die Berufungsfinanzdirektion ist dabei an die Rechtsansicht des OVG gebunden, das dieser Ausführung des Mandanten zugestimmt hat.

Die erlassenen Urteile des OVG haben eine nicht unerhebliche Präzedenzbedeutung im Bereich der allgemeinen Anwendung des EU-Rechts durch die Gerichte in der Tschechischen Republik.