KŠB erzielte die Aufhebung einer Geldbuße für ihren Mandanten21/09/15 / News

Die Anwaltskanzlei KŠB vertrat erfolgreich in einem Verwaltungsverfahren vor dem Gericht einen weiteren Hersteller von Elektroanlagen, dem von der Tschechischen Umweltinspektion für die angebliche Nichtbeachtung des Abfallgesetzes eine Geldbuße auferlegt wurde. Die vom Umweltministerium bestätigte Geldsanktion wurde vom Stadtgericht in Prag wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben.

Die Grundlage der Streitigkeit reicht bis in die Wende der Jahre 2005/2006 zurück, als zahlreiche Verwaltungsverfahren erfolgt sind, in denen für jede der zehn Elektroanlagen-Gruppen zwischen den Kollektivsystemen für die Behandlung des Elektroabfalls jeweils ein sog. Finanzverwalter gewählt wurde. KŠB vertrat einen der nicht erfolgreichen Bewerber um Erteilung dieser Lizenz für die Finanzverwaltung und ihre erfolgreiche Vertretung führte zur Aufhebung der Entscheidung des Umweltministeriums über die Wahl der Finanzverwalter. Gleichzeitig ist es gelungen, auch die Aufhebung aller Geldbußen zu erzielen, mit denen die Hersteller von Elektroanlagen sanktioniert wurden, welche ins Kollektivsystem eingeschaltet waren, das für die Finanzverwaltung in der jeweiligen Gruppe der Elektroanlagen von Seiten des Umweltministeriums nicht gewählt wurde. Anschließend kam es auch zu einer Änderung der Rechtsregelung und Abschaffung des Monopols in dem jeweiligen Bereich.