PROTOKOLL ZUM DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ZWISCHEN TSCHECHIEN UND BELGIEN25/05/15 / cata_tax-news

Durch das Protokoll, das am 3. März 2015 wirksam geworden ist, kommt es zu einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Tschechien und Belgien. Sein Hauptziel ist die Sicherstellung des Austauschs von Steuerinformationen in Übereinstimmung mit den aktuellen Trends und eine bessere Koordination der Tätigkeiten der Steuerverwaltungen der beiden Staaten, die auf die Beschränkung der eventuellen Steuerhinterziehungen und –betrügen abzielt. Die modifizierten Bestimmungen des Abkommens werden in Bezug zu den am 1. Januar 2016 oder später beginnenden Veranlagungszeiträumen durchgeführt. Der Text des Protokolls wurde in der Sammlung internationaler Verträge veröffentlicht.