METHODISCHE ANWEISUNG ZUR STUNDUNG DER STEUERSCHULD25/05/15 / cata_tax-news

GFD veröffentlichte eine interne Anweisung, deren Ziel in der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis und Sicherstellung des Ausschlusses des freien Ermessens des Steuerverwalters (Diskretion) bei Entscheidung über die Stundung der Steuerschuld oder über die Aufteilung der Steuerschuld in Raten im Rahmen der gesetzlich festgelegten Bedingungen liegt. Bei Entscheidung über tatidentische oder ähnliche Fälle sollten somit keine unbegründeten Unterschiede entstehen.

Behauptet ein Steuersubjekt in seinem Stundungsantrag genügend konkret die Erfüllung der ökonomischen oder sozialen Gründe gemäß der Abgabenordnung und weist er diese nach, so entsteht ihm das Recht auf positive Entscheidung des Steuerverwalters. Wenn nämlich die gesetzlichen Bedingungen für die Stundung erfüllt sind, so ist die Diskretion des Verwalters beschränkt. Der Steuerverwalter gibt dann einem solchen Antrag statt, wenn gleichzeitig auch andere maßgebende Tatsachen erfüllt sind.