STEUERLICHE WIRKSAMKEIT DER BEITRÄGE DES ARBEITGEBERS25/05/15 / cata_tax-news

Im Zusammenhang mit einer Änderung der Bedingungen für die steuerliche Vergünstigung natürlicher Personen (seit 2015), die eine private Lebensversicherung abgeschlossen haben, veröffentlichte die Tschechische Versicherungsvereinigung (TVV) mögliche Arten des Nachweises der Erfüllung der Bedingungen für steuerliche Wirksamkeit der Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Lebensversicherung des Arbeitnehmers bei in der Assoziation vereinigten Versicherungen. Auf der Homepage der TVV kann man somit prüfen, ob der Steuerpflichtige die bezahlten Prämien als einen seine Steuerbemessungsgrundlage mindernden Posten geltend machen kann.

Die Tatsache, dass die jeweilige Versicherung den Bedingungen der steuerlichen Wirksamkeit entspricht, wird mit einem Versicherungsvertrag oder dem Versicherungsschein nachgewiesen. Soweit sich dies aus dem Versicherungsvertrag oder dem Versicherungsschein nicht ergibt, wird die Erfüllung der Bedingungen entweder mit einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag oder mit der Bestätigung des Versicherungsgebers über die einseitige Regelung der Bedingungen nachgewiesen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise der konkreten ausgewählten Versicherer sind in der auf der Homepage der TAV veröffentlichten Übersicht angeführt.