DIE GENERALFINANZDIREKTION VERÖFFENTLICHTE NEUE AUSLEGUNGSSTELLUNGNAHMEN ZUM EINKOMMENSSTEUERGESETZ28/02/15 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion (GFD) veröffentlichte am 10.02.2015 auf ihren Internetseiten die Anweisung GFD D-22 zur einheitlichen Vorgehensweise bei Geltendmachung einiger Bestimmungen des Gesetzes Nr. 586/1992 Sb., über die Einkommenssteuer, durch die sie die seit 2011 geltende Anweisung D-6 ersetzt hat. GFD gibt somit eine erläuternde Auslegung zu ausgewählten Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes. Diese Anweisung kann auch auf die in 2014 begonnene Besteuerungsperiode angewendet werden.