BESCHRÄNKUNG DES MISSBRAUCHS DER MUTTER-TOCHTER-RICHTLINIE28/02/15 / cata_tax-news

Der EU-Rat verabschiedete im Januar 2015 eine Novelle der Richtlinie 2011/96/EU des Rates über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten. Diese Richtlinie regelt die Befreiung der durch Tochtergesellschaften an deren Muttergesellschaften ausgeschütteten Gewinnanteile von der Quellensteuer und Verhinderung der Doppelbesteuerung solcher Einkünfte.

Die Novelle vom Januar hat sich zum Ziel gesetzt, den Missbrauch dieser Richtlinie zu beschränken, und legt den EU-Mitgliedsstaaten auf, die sich aus der Richtlinie ergebenden Vorteile denjenigen Gesellschaften zu verweigern, die Transaktionen ohne ordnungsgemäße ökonomische Gründe ausweisen und deren Hauptgrund die Erlangung eines Steuervorteils ist, was im Widerspruch zu den Zielen der Richtlinie stehen würde.

Die Tschechische Republik muss auf der Grundlage dieser Novelle bis zum 31.12.2015 die für die Umsetzung dieser Richtlinie notwendigen gesetzlichen nationalen Vorschriften erstellen und in Kraft setzen. Die Steuerpflichtigen haben somit einen weiteren Grund dafür, imstande zu sein, dem Steuerverwalter nachzuweisen, dass die ausgewiesenen Transaktionen tatsächlich erfolgt sind und ökonomische Begründung haben.