KŠB vertrat erfolgreich einen bedeutenden Mandanten im arbeitsrechtlichen Streit22/04/15 / News

Das Bezirksgericht in Ostrava hat die Klage des ehemaligen Arbeitnehmers eines Mandanten der Anwaltskanzlei KŠB auf Leistung in Höhe von mehreren Millionen aus einer Wettbewerbsklausel rechtskräftig abgelehnt. Das Gericht identifizierte sich mit der Argumentation von KŠB, die den Grundsatz des Sonderschutzes des Mitarbeiters relativiert, und schloss, dass es bei Beurteilung der Haftung für das Schicksal von arbeitsrechtlichen Rechtsgeschäften immer notwendig sei, alle Umstände des Falles zu berücksichtigen.

Im Einzelnen erklärte sich das Gericht in Übereinstimmung mit der Ansicht von KŠB in dem Sinne, dass die Ungültigkeit der arbeitsrechtlichen Dokumente nicht immer ausschließlich vom Arbeitgeber hervorgerufen wird. Auch der Arbeitnehmer muss zweifellos ein bestimmtes Maß an Kenntnissen darüber haben, aus welchem Grund und unter welchen Bedingungen der jeweilige Vertrag oder Vereinbarung geschlossen wird, und trägt in diesem Umfang Haftung für deren Gültigkeit. Das Bezirksgericht lehnte auf Grundlage der Umstände des Falles auch ab, sich mit dem nachträglich erhobenen Schadensersatzanspruch zu befassen, der dem ehemaligen Arbeitnehmer in Folge der behaupteten Einhaltung der ungültigen Wettbewerbsklausel entstehen sollte.

Der Klage wurde zunächst vom Kreisgericht in Ostrava in vollem Umfang stattgegeben. Das Bezirksgericht hat jedoch auf Grundlage der von KŠB verfassten Berufung zugunsten des beklagten Mandanten rechtskräftig entschieden.