Erfolg von KŠB im Streit hinsichtlich Äußerungen zum Bad Kyselka10/04/15 / News

Das Obergericht in Prag hat rechtskräftig über die Entschuldigung des Vertreters der Assoziation für Schutz und Entwicklung des Kulturerbes der Tschechischen Republik (Assoziation) an den satzungsmäßigen Leiter der Gesellschaft Karlsbader Mineralwässer (Karlovarské minerální vody - KMV) Allesandro Pasquale in einem Streit, der hinsichtlich der gegenüber dem westböhmischen Bad Kyselka erklärten Äußerungen geführt wurde, entschieden.

Im Einzelnen muss sich der Vertreter der Assoziation für Äußerungen entschuldigen, die an die Adresse des im Streit durch die Anwaltskanzlei KŠB vertretenen satzungsmäßigen Leiters der KMV veröffentlicht wurden und die den Zustand der Objekte im Bad Kyselka betroffen haben. Das Berufungsgericht hat in Bezug auf diese Äußerungen festgehalten, dass es sich um keine berechtigte Kritik handelte, sondern um grob beleidigende Ausdrücke, die im erheblichen Maße die Ehre und Würde von Herrn Alessandro Pasqual erniedrigten. Neben der Entschuldigung hat daher das Gericht dem satzungsmäßigen Leiter der KMV auch den Ersatz des Nichvermögensschadens in der geforderten symbolischen Höhe anerkannt und der Assoziation auferlegt, die Verbreitung der Äußerungen, mit denen Herr Alessandro Pasquale in der Veröffentlichkeit ungerechtfertigt bloßgestellt wird, zu unterlassen.

Die Klage wurde zunächst im wesentlichen Teil vom Stadtgericht in Prag abgelehnt. Das Obergericht hat jedoch auf Grundlage der Berufung rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden.