Unternehmen in Tschechien und in Polen – Unterschiedlichkeiten des Handelsregisters31/12/10 / News

Das Tschechische Fernsehen informierte in seinen Nachrichten über das Thema des Handelsregisters in Tschechien und in Polen; zu dem Thema äußerte sich Darina Kovačíková, Anwältin der Niederlassung der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík in Ostrau. Die Reportage finden Sie unter der Adresse www.ct24.cz/zive, in der Rubrik Archiv, Sendung mit dem Datum 3. Dezember 2010, Name der Sendung Události v regionech (Ostrava) mit der Sendezeit 04:23 (Sendeminuten 19:30 bis 22).

Ausgehend von der Tatsache, dass zu der Problematik der Eintragungen in das Handelsregister bzw. zu den Unterschiedlichkeiten in dem Handelsregistersystem Tschechiens und Polens of Anwälte aus unserer Ostrauer Niederlassung befragt werden, führen wir unten die Grundinformationen zu diesem Thema an.

Die Bürger der Tschechischen Republik sind auf eine sehr breite Menge von Informationen über die im Handelsregister eingetragenen Subjekte gewohnt, die ihnen jederzeit online auf dem Portal www.justice.cz zugänglich sind. Das in elektronischer Form geführte tschechische Handelsregister setzt sich nicht nur aus einem Register der im Handelsregister eingetragenen Personen, sondern auch aus einer Urkundensammlung zusammen, in die die im Register eingetragenen Subjekte die vom Gesetz bestimmten Urkunden zu hinterlegen haben. Solche Urkunden sind z.B. die mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Dokumente, Jahresberichte, Jahresabschlüsse usw. (näher s. § 38i - § 38j des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der geltenden Fassung). Gleichzeitig kann man auf solche Art und Weise und unentgeltlich auch den sog. vollständigen Handelsregisterauszug gewinnen, d.h. einschl. der ganzen Geschichte seit der Gründung der Gesellschaft bis zur Gegenwart, und dies auch nach deren Löschung aus dem Handelsregister.

Dagegen bietet das Handelsregister in Polen (das sog. Krajowy Rejestr Sadowy) gegenüber dem tschechischen Portal www.justice.cz Informationen in elektronischer Form auf dem Portal des Justizministeriums www.ms.gov.pl nur in sehr begrenzter Form an. Auf diesem Weg haben Sie die Möglichkeit, nur den aktuellen Stand des Handelsregistereintrags der Gesellschaft zu ermitteln, d.h. Angaben über den Gesellschaftssitz, das Gründungsdatum, die für die Gesellschaft handlungsberechtigten Personen und Informationen über eine eventuelle Liquidation festzustellen. Sollten Sie detailliertere Angaben benötigen, einschl. der Geschichte der Gesellschaft, ist es erforderlich, zu diesem Zwecke das Gericht Rejonovy persönlich zu besuchen. Die Ausstellung eines vollständigen Handelsregisterauszugs ist überdies mit der Gebühr von 60 Zloty belegt, die Ausstellung eines aktuellen Auszugs dann mit der Gebühr von 30 Zloty. Die Auszüge werden ohne Warten bei jedem Gericht ausgestellt.