X Lege 
Informative Quartalschrift von KŠB X Lege Nr. 1/2012
In der ersten Ausgabe der informativen Quartalschrift X Lege in 2012 wird die Aufmerksamkeit dem vorbereiteten Gesetz zur Erhöhung der Firmentransparenz, der neuen Rechtsregelung der geförderten Energiequellen sowie den Re-Exporten von Arzneimitteln gewidmet, die zurzeit den pharmazeutischen Markt bewegen. Im Zusammenhang mit der Umkodifizierung des Bürger- und Handelsrechtes setzen wir die Übersicht der wichtigsten Änderungen fort, von denen die Handelsgesellschaften ab 2014 berührt werden; diesmal widmen wir uns der Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführer und Mitglieder der Kollektivorgane der Handelsgesellschaften können Änderungen in der obligatorischen Beteiligung an der Renten-, Lohnfortzahlungs- als auch der Krankenversicherung interessieren, sofern sie für die Ausübung ihrer Funktion vergütet werden.
Informative Quartalschrift von KŠB X Lege Nr. 2/2011
Die zweite Nummer der informativen Quartalschrift von KŠB widmet sich Änderungen im Energierecht, der Novelle des Arbeitsgesetzbuches, der Novelle des Gesetzes über Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften oder der aktuellen Situation zum Thema Gleichlauf von Funktionen. Sie bringt auch eine Übersicht der wichtigsten Änderungen, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung im neuen Gesetz über Korporationen, das zusammen mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch vorbereitet wird, berühren werden. Aufmerksamkeit wird auch den Neuigkeiten aus dem Gemeinschaftsrecht gewidmet (Verordnung REMIT und neue Richtlinie über die Verbraucherrechte).
X Lege Nr. 1/2011
Die erste Nummer X Lege, der neuen informativen Quartalschrift von KŠB, bringt Artikel zum Thema des Gleichlaufs der Funktionen, der von der aktuellen Gesetzgebung nur teilweise geregelt wird, befasst sich mit den praktischen Auswirkungen des Gesetzes über den Verbraucherkredit und widmet sich auch dem neuen Gesetz über Korporationen, das zusammen mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch vorbereitet wird.
Mehr Informationen zu der neuen Quartalschrift von KŠB X Lege bitte hier anklicken

