Jiří Horník erweiterte das Partnerteam der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík09/01/13 / News

Neuer Gesellschafter der Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík (KŠB) wurde am 1. Januar 2013 Jiří Horník (38). Er spezialisiert sich auf das Immobilienrecht und die Projektfinanzierung und ist einer der wenigen inländischen Experten auf die Fragen des Luftverkehrs- und Weltraumrechtes. Die Anzahl der Gesellschafter der KŠB erhöhte sich somit Anfang des neuen Jahres auf neun.

„Jiří Horník ist erstklassiger Anwalt, genauso schätzen wir jedoch seine Menschenqualitäten. Schon bevor er Gesellschafter unserer Kanzlei wurde, interessierte er sich aktiv für die Entfaltung der Kanzlei und verhalf der Verbreitung ihres guten Namens, und zwar auch im Ausland. Ich bin überzeugt, dass ihn in seiner neuen Rolle viel Erfolg erwartet,“ sagt hierzu die leitende Partnerin von KŠB Dagmar Dubecká. „Die Erweiterung des Gesellschafterkreises ist Ausdruck unseres Glaubens daran, dass unsere Anwaltskanzlei auch in Zukunft wachsen wird, eine der besten Anwaltsfirmen in Tschechien bleibt und auch weiterhin ihren internationalen Übergriff entfaltet,“ ergänzte sie.

Der neue Gesellschafter von KŠB wird sich auf weiterhin insbesondere den Immobilien und dem Flugwesen widmen, aber abseits seiner Aufmerksamkeit bleibt nicht einmal das „exotische“ Weltraumrecht, und zwar in Bezug auf das sich dynamisch entwickelnde Gebiet der Weltraumforschung sowie der privaten Weltraumaktivitäten. „Ich schätze es sehr, dass ich die Möglichkeit habe, mich mehr am Aufbau der beachteten Stellung zu beteiligen, die unsere Kanzlei hat,“ führt Jiří Horník an.

Am Luftverkehrsrecht schätze er, mit Übertreibung gesagt, dass es ihm ermögliche, bei der Arbeit in Wolken zu schweben, während die Immobilien ihn dagegen dazu zwängen, mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehen. Dieses Jahr werde für ihn beachtenswert sein aus der Sicht der Immobilientransaktionen, da es auf dem Markt viele Projekte zu interessanten Preisen gäbe und die Klienten vorhaben, diese Gelegenheit zu nutzen. „In Kombination mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Zivilgesetzbuches wird es dann interessant sein, die einzelnen Transaktionen zu planen und zu strukturieren,“ ergänzte Jiří Horník.