Das Anwaltsteam von Kocián Šolc Balaštík erweitert um Jan Lasák01/11/12 / News

Die Anwaltskanzlei Kocián Šolc Balaštík (KŠB) hat ab dem 1. November einen neuen Anwalt. Jan Lasák (28) wird für die Mandanten rechtliche Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, M&A, Schuldrecht, Gemeinschaftsrecht und Umstrukturierungen erbringen.

Vor der Ablegung der Anwaltsprüfung war Jan Lasák als Assistent der Vorsitzenden des Höchsten Gerichtes und anschließend in der Anwaltskanzlei KŠB als Anwaltskonzipient tätig.

Jan Lasák studierte in 2008 die Juristische Fakultät der Masaryk-Universität in Brünn, wo er zwei Jahre später auch den Titel JUDr. erlangte. Momentan schließt er an dieser Fakultät postgraduales Doktorprogramm ab. Im Rahmen der Masaryk-Universität erlangte er in 2007 auch den Bakkalaureus-Titel an der Fakultät für soziale Studien. Seine Ausbildung vertiefte er ferner in den USA an der John Marshall Law School in Chicago und weiter an der Columbia Law School in New York, die er in 2010 mit dem Titel LL.M. (Master of Laws) absolvierte.

Neben der juristischen Praxis ist Jan Lasák auch auf dem akademischen und Publikationsboden tätig. Er unterrichtet extern Gesellschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Masaryk-Universität. Den Fragen des Gesellschaftsrechtes widmet er sich regelmäßig auch an inländischen und ausländischen juristischen Konferenzen.

Nicht nur in Zusammenarbeit mit dem Professor Jan Dědič, Partner der Anwaltskanzlei KŠB, gab Jan Lasák zahlreiche Publikationen zum Thema Handelsgesellschaften heraus. Er publiziert regelmäßig auch in Fachmedien und ist Mitglied der Redaktion der Sammlung ziviler Entscheidungen und Stellungnahmen des Höchsten Gerichtes, die vom Verlag C. H. Beck herausgegeben wird. In letzter Zeit veröffentlichte er als Leiter des Autorenkollektivs den Kommentar zum Gesetz über Übernahmeangebote beim Verlag Wolters Kluwer. Zurzeit beteiligt er sich auch an der Vorbereitung der Kommentarliteratur zum neuen Bürgerlichen Gesetzbuch und zum Gesetz über Handelskorporationen, die als Bestandteil der Kodifizierung des Privatrechtes ab dem Jahr 2014 wirksam werden sollen.