Aus der Rechtssprechung30/06/12 / cata_tax-news

Nicht realisierte Kursgewinne

Das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik („OVS“) erließ am 19. April 2012 das Urteil Nr. 5 Afs 45/2011-94, laut dem nicht realisierte Kursgewinne nicht als besteuerbares Einkommen angesehen werden können, und zwar aus dem Grund, dass sie nur aus dem Titel der Umrechnung der Währung auf die einheimische Währung zu einem bestimmten Tag entstehen. Es kommt jedoch zu keiner faktischen Erhöhung des Vermögens des Steuersubjektes.

Das OVS hielt fest, dass die nicht realisierte Kursdifferenz nur die Entwicklung des Wertes der Verpflichtung in tschechischen Kronen erfasst, ohne Bindung an jegliche tatsächliche Realisierung. Für Steuerzwecke tritt die eventuelle Realisierung der Einkommen erst zum Zeitpunkt der Begleichung der Verpflichtung ein. Das Vorgenannte betrifft natürlich auch nicht realisierte Kursverluste.

GFD halte den vorgenannten Rechtsspruch für eine Entscheidung in einer konkreten Rechtssache, der daher nicht den Charakter der ständigen Rechtsprechung habe, und sehe daher keinen Grund dafür, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Die Steuerverwaltung wird daher das Steuerregime der Kursdifferenzen so wie bisher beurteilen.