Entwurf der neuen Regelung des Gesetzes über die Immobilienübertragungs-steuer30/05/12 / cata_tax-news

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik erließ ein Infomaterial zu dem vorbereiteten neuen Gesetz über die Immobilienübertragungssteuer, in dem lediglich grundlegende Themen der neuen Rechtsregelung angeführt sind. Die Wirksamkeit ist für den 1. Januar 2014 vorgesehen.

Grund für die Vorbereitung der neuen Rechtsregelung der Immobilienübertragungssteuer ist die beabsichtigte Transformation der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in das Einkommenssteuergesetz, die Reaktion auf die Umkodifizierung des Privatrechtes und die Angleichung an die Regelung dieser Steuer in hochentwickelten europäischen Ländern.

In Reaktion auf das neue Bürgerliche Gesetzbuch ist Bestandteil der vorgeschlagenen Rechtsregelung die Einbeziehung einiger Rechte unter unbewegliche Sachen (z.B. Recht am Bau) oder die Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bau Bestandteil des Grundstücks ist. Weiter sieht der Entwurf vor, dass der Steuerpflichtige bei vertraglichen entgeltlichen Übertragungen anstatt des derzeitigen Übertragenden neu der Erwerber sein wird. In Folge dessen kommt es z.B. zur Aufhebung des Instituts des Steuerbürgen. In vielen Fällen wird es nicht erforderlich sein, für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage ein Sachverständigengutachten zu haben. Der Gesetzesentwurf aktualisiert ferner die Bestimmungen, die Steuerbefreiungen oder die Festlegung der Art der Umrechnung einer Fremdwährung in tschechische Währung regeln.

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des neuen Gesetzes über die Immobilienübertragungssteuer erinnern wir auch an die überdachte Anhebung des Steuersatzes von 3 % auf 4 %, die im Mai von der Regierung der Tschechischen Republik mit Wirksamkeit ab dem 1.1. 2013 verabschiedet wurde.