Beitritt Kroatiens und der Türkei zum Übereinkommen zum gemeinsamen Transitregime30/05/12 / cata_tax-news

Die Zollverwaltung der Tschechischen Republik informiert über den Beitritt Kroatiens und der Türkei zum Übereinkommen zum gemeinsamen Transitregime zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation und dem Europäischen Wirtschaftsverband („Übereinkommen“) zum 1. Juli 2012.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt dieser zwei Staaten zu dem Übereinkommen werden die in den jeweiligen Anlagen dieses Übereinkommens angeführten Formulare geändert. Die Zollverwaltung der Tschechischen Republik ergänzt jedoch, dass die bestehenden Formulare auch weiterhin gültig bleiben, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2013.

Die Zollverwaltung informiert weiter, dass die bestehende Genehmigung des Bürgen und die Nutzung der Sicherheiten unter der Voraussetzung bestimmter Anpassungen gültig bleiben. Die Mitteilung der Zollverwaltung ist der Homepage der Zollverwaltung zu entnehmen.