Anteilsfonds29/03/12 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD“) erließ eine Information i.S. der Registrierung zur Körperschaftssteuer und Abgabe der Körperschaftssteuererklärungen („Erklärung zur KSt.“) durch die Anteilfonds. Die Anteilfonds gelten neu als selbständige Steuersubjekte, und zwar bereits seit dem Veranlagungszeitraum beginnend in 2011.

Haben die Anteilfonds ihre Registrierungspflicht zur Körperschaftssteuer nicht erfüllt, werden sie von Amts wegen mit Wirkung ab dem 1.1.2011 registriert.

Die Erklärung zur KSt. ist für den Anteilfonds von der Investitionsgesellschaft abzugeben (die Steuergrundlage oder der eventuelle Steuerverlust für die Investitionsgesellschaft darf nicht mit den Steuergrundlagen oder Steuerverlusten der einzelnen Anteilfonds ausgeglichen werden).

Für die Zwecke der Erklärung der Anteilfonds zur KSt. findet das standardisierte Formular Anwendung. Bestandteil der Information der GFD sind präzisierte Weisungen zur Ausfüllung des Formulars der Erklärung der Anteilfonds zur KSt.