Delegation der örtlichen Zuständigkeit01/02/12 / cata_tax-news

Am 26. Januar 2011 veröffentlichte die GFZ die Stellungnahme zu der Problematik der Delegation der örtlichen Zuständigkeit nach der Abgabenordnung. Die GFZ weist auf die Unterschiede zwischen der Delegation der örtlichen Zuständigkeit und der Änderung der Registrierung hin.

Die GFZ hebt hervor, dass die Entscheidung über die Delegation der örtlichen Zuständigkeit zu der Ausübung der Steuerverwaltung immer von dem am nächsten gemeinsam übergeordneten Steuerverwalter auf Antrag des Steuersubjektes oder aus Anlass des Steuerverwalters erlassen wird. Dagegen erlässt der Steuerverwalter bei der Registrierung des Steuersubjektes die Entscheidungen aufgrund von gesetzlich festgelegten Kriterien.