Regime der Übertragung der Steuerpflicht auf die Beihilfeempfänger01/02/12 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD“) erließ die Stellungnahme zur Auswirkung des Regimes der Übertragung der Steuerpflicht bei der MwSt. auf die Beihilfeempfänger.

Die GFZ präzisiert, dass die Einführung der Anwendung des Regimes der Übertragung der Steuerpflicht auf keine Weise die Berechtigung oder den Ausschluss der Möglichkeit der Beihilfeempfänger beeinflusst, aus den gewährten Mitteln die MwSt. zu entrichten.

Wie die GFD in ihrer Stellungnahme anführt, stellt das Regime der Übertragung der Steuerpflicht nur eine andere Vorgehensweise bei der Angabe und Entrichtung der MwSt. dar.