Anweisung der Generalfinanzdirektion zur Einkommenssteuer19/12/11 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion erließ die aktuelle Anweisung GFŘ D-6, die die Anweisung D-300 aus dem Jahr 2006 ersetzt und die den einheitlichen Vorgang bei der Geltendmachung einiger Bestimmungen über die Einkommenssteuer ersetzt. Die Anweisung kann gemäß GFŘ bereits für den Veranlagungszeitraum angewendet werden, der in diesem Kalenderjahr begonnen hat.