Befestigte Grundstücksfläche12/07/11 / cata_tax-news

Der Präsident der Republik unterzeichnete am 30. Juni 2011 die Novelle des Immobiliensteuergesetzes. Änderungen, die die Novelle mit sich bringt, betreffen ausschließlich Unternehmer, die sog. befestigte Flächen besitzen, d.h. Grundstücke, deren Art „sonstige Fläche“ oder „bebaute Fläche und Hofplatz“ ist und deren Oberfläche mit einem Bau ohne vertikale Unterkonstruktion befestigt ist.

Die Novelle führt für die befestigten Grundstücksflächen zwei diverse Sätze der Grundstückssteuer ein. Der Steuersatz in Höhe von 1 CZK/1 m2 findet bei Flächen Anwendung, die zur landwirtschaftlichen Erstproduktion und in der Wald- und Forstwirtschaft ausgenutzt werden. Der Satz in Höhe von 5 CZK/1m2 findet bei Flächen mit Ausnutzung für sonstige unternehmerische Tätigkeiten Anwendung.

Die Novelle tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, und wirkt sich somit erst auf die Steuerpflicht für das Jahr 2012 aus.