Elektronische Einreichung der Anmeldung zur Steuerregistrierung12/07/11 / cata_tax-news

Die Generalfinanzdirektion („GFD“) ermöglicht nun, dass Steuersubjekte ihre Registrierungsanmeldungen elektronisch einreichen.

Elektronisch kann man vier diverse Registrierungsanmeldungen einreichen. Es sind:

-  Registrierungsanmeldung für natürliche Personen,

-  Registrierungsanmeldung für juristische Personen,

-  Registrierungsanmeldung der Kasse des Zahlers,

-  Registrierungsanmeldung zur MwSt.

Das Steuersubjekt kann die Registrierungsanmeldung direkt aus dem Steuerportal absenden. Wenn die Anmeldung mit keiner anerkannten elektronischen Unterschrift versehen ist, muss das Steuersubjekt das abgesendete Steuerformular binnen 5 Tagen noch beim Steuerverwalter bestätigen lassen, und zwar schriftlich (das eingereichte Formular wird ausgedruckt, von der berechtigten  Person unterzeichnet und dem zuständigen Steuerverwalter abgegeben), mündlich ins Protokoll oder durch einen Datenfach. Weiterhin ist es möglich, das Formular nur auszudrucken und dem Steuerverwalter in Papierform zuzustellen oder durch einen Datenfach abzugeben.