Tatsächlicher Einkommensbesitzer12/07/11 / cata_tax-news

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) veröffentlichte das Diskussionsmaterial, dessen Absicht darin liegt, eine genaue Definition des tatsächlichen Einkommensbesitzers abzugrenzen.

Die Erfüllung der Bedingungen des tatsächlichen Einkommensbesitzes ist für die Zuerkennung der sich aus dem  einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Vorteile (niedrigerer Steuersätze) grundlegend, insbesondere bei Dividenden- oder Zinseinnahmen und Lizenzgebühren.

Im Diskussionsmaterial schlägt OECD ein neues Kommentar zu den Artikeln 10 – Dividenden, 11 – Zinsen und 12 – Lizenzgebühren des Modellvertrages OECD über die Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Nach diesem Entwurf ist als tatsächlicher  Einkommensbesitzer eine solche Person anzusehen, die volles Recht hat, über das jeweilige Einkommen zu verfügen, sowie volles Recht auf Erträge aus diesen Einkommen hat, und diese Rechte sind nicht von der Pflicht eingeschränkt, die jeweiligen Einkommen auf Dritte zu übertragen.

Die Erfüllung aller Bedingungen kann man mit einer Bestätigung über die Steuerresidenz, Ehrenerklärung darüber, dass es sich um tatsächlichen Einkommensbesitzer handelt, oder anderen möglichen Beweismitteln nach dem Doppelbesteuerungsabkommen oder nach den einschlägigen Steuergesetzen nachweisen.