Treibstoffvertreiber10/05/11 / cata_tax-news

Verschärfung der Bedingungen für die Treibstoffvertreiber

Im Zusammenhang mit der Einführung der europäischen Richtlinien und aus dem Grund der Verhinderung von Steuerhinterziehungen wurde am 21. April 2011 die Novelle des Treibstoffgesetzes wirksam. Diese erweitert den Kreis der im Treibstoffhandel tätigen Subjekte, die der gesetzlichen Regulierung unterliegen, um Vertriebshändler. Unter dem Vertriebshändler versteht man jeden, mit Ausnahme von Tankstellen, der Treibstoffe an eine andere Person verkauft.

Der Vertriebshändler muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit oder binnen 30 Tagen nach Wirksamwerden des Gesetzes beim örtlich zuständigen Zollamt registrieren. Das Register der Vertriebshändler ist ein öffentliches Verzeichnis, das von der Generaldirektion in elektronischer Form geführt wird (http://www.celnisprava.cz). Beim Betrieb seiner Tätigkeit muss der Vertriebshändler genauso wie der Betreiber einer Tankstelle die Treibstoffe ausschließlich von Personen einkaufen, die im Register der Vertriebshändler eingetragen sind. Für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten droht den Vertriebshändlern eine Sanktion in Höhe von bis zu CZK 3 000 000 bzw. bis zu CZK 5 000 000.