Vorbereitete Gesetze10/05/11 / cata_tax-news

Kranken- und Rentenversicherung

Das Ministerium für Arbeit und Soziales bereitet Änderungen der Gesetze im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung vor, die am 1. Januar 2012 wirksam werden sollten. Falls diese Entwürfe verabschiedet werden, werden neu auch Mitglieder der Kollektivorgane einer juristischen Person (z.B. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates einer AG), Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, Kommanditisten einer KG (diesen entsteht neu nur die Pflicht zur Teilnahme an der Krankenversicherung), Prokuristen, Liquidatoren und Leiter von Niederlassungen ausländischer juristischer Personen aus Nichtvertragsstaaten obligatorisch renten- und krankenversichert sein. Bei Mitgliedern der Kollektivorgane einer juristischen Person, Prokuristen und Liquidatoren muss die Bedingung erfüllt werden, dass ihre Einkommen als Einkommen aus abhängiger Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz angesehen werden.

Neu sollten Versicherungsbeiträge auch aus Vereinbarungen über die Durchführung von Arbeiten abgeführt werden, sofern die Vergütung den Betrag von CZK 5 000 übersteigt.