Mitteilung des Finanzministeriums30/06/10 / cata_tax-news

Mitteilung zur Problematik der photovoltaischen Kraftwerke in Bezug auf die Immobiliensteuer; Information über die Beendigung der Gültigkeit der Weisung D-336

  • Das Finanzministerium veröffentlichte am 10. Juni 2010 auf seiner Homepage (http://cds.mfcr.cz) eine Mitteilung zur Problematik der photovoltaischen Kraftwerke in Bezug auf die Immobiliensteuer

Das Ministerium führt an, dass die auf den Gebäuden platzierten Photovoltaikpaneele oder –streifen keine selbständige Bauten sind und das Gebäude auf standardisierte Art und Weise nach der Nutzungsart besteuert wird.

Nach dem Ministerium können Konstruktionen, die photovoltaische Paneele tragen, wenn diese im Freiland platziert sind und relativ leicht behebbar oder verlegbar sind, nicht als Immobilienbauten angesehen werden und kein Gegenstand der Gebäudesteuer sind.

  • Das Finanzministerium erließ am 21. Juni 2010 eine Information über die Beendigung der Gültigkeit der Weisung D-336

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 im Zusammenhang mit einer Änderung des Gesetzes über Verwaltungsgebühren, die durch das Gesetz Nr. 227/2009 Slg. durchgeführt wurde, mit dem einige Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über Grundregister geändert werden, kommt es zur Aufhebung der Befreiung von Verwaltungsgebühren, wenn der Antrag elektronisch mit garantierter Unterschrift gestellt wird.

Aus dem Vorgenannten geht hervor, dass die ab dem 1.7.2010 eingeleiteten Verfahren, in denen die Handlung angefordert und durch Fernzugriff durchgeführt und mit elektronischer Unterschrift versehen wird (aufgrund eines qualifizierten Zertifikats, das vom akkreditierten Erbringer von Zertifizierungsdiensten erlassen wird), bereits der Auferlegung der Verwaltungsgebühr nach dem entsprechenden Tarifbuch unterliegen werden.