In der Abgeordnetenkammer behandelte Novellen13/07/09 / cata_tax-news

Novelle des Gesetzes über die Steuerverwaltung und Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes – pauschale Beförderungsausgaben; Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes – pauschale Ausgaben bei Unternehmern natürlichen Personen; neue Abgabenordnung

Novelle des Gesetzes über die Steuerverwaltung und Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes – pauschale Beförderungsausgaben

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am 10. Juni 2009 die Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung (Parlamentsblatt 387/0), der nachträglich noch die Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes beigefügt wurde. Die Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung führt die Pflicht des Steuerverwalters ein, Begründungen in seinen Entscheidungen anzuführen, sowie einen Aufschub für die Zahlung der nachträglich bemessenen Steuer, sofern keine Berufung eingelegt wird. Gleichzeitig kam es zur Novellierung der Bestimmung des § 47, mit der Ausschlussfristen festgelegt sind. Die neue Regelung reagiert auf die neueste Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und legt fest, dass man Steuer nach Ablauf von drei Jahren nach Ende des Veranlagungszeitraums, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, weder bemessen noch nachträglich bemessen kann, und auch nach Ablauf dieser drei Jahre kein Anspruch auf Geltendmachung des steuerlichen Abzugs möglich ist (bisher bestand hier eine Bindung an die Plicht zur Abgabe der Steuererklärung). Bei der Genehmigung in dritter Lesung kam es im letzten Moment noch zur Änderung des vorgeschlagenen Zeitpunkts des Inkrafttretens. Die Änderungen des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung sollen erst am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes wird ermöglichen, die pauschalen Beförderungskosten als steuerlich wirksame Aufwendung in Höhe von 5000 CZK pro Monat und zu unternehmerischen Zwecken genutztem Straßenfahrzeug geltend zu machen. Sofern das Fahrzeug zum Teil auch zu anderen Zwecken genutzt wird als zum Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der besteuerbaren Einnahmen, können als steuerlich wirksame Aufwendung nur 80 % dieses Betrages geltend gemacht werden. Diese steuerlich wirksame Aufwendung kann bereits für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2009 geltend gemacht werden.

Diese Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung und des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes wird nun dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt und muss dann vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes – pauschale Ausgaben bei Unternehmern natürlichen Personen

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am 19. Juni 2009 die Novelle des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes, in der es zur Erhöhung der Pauschalausgaben zum Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen kam. Neuestens sollen anstatt der heutigen 60 % bei Handwerksgewerben Aufwendungen in Höhe von 80 % steuerlich wirksam sein. Bei Einnahmen aus sonstigen Gewerben, d.h. aus anderen Gewerben als Handwerksgewerben, bei denen heute 50 % Pauschalaufwendungen gelten, und bei Einnahmen aus anderer unternehmerischer Tätigkeit (heute 40 %) wird man Pauschalaufwendungen in Höhe von 60 % geltend machen können. Diese Änderung des Einkommens- und Körperschaftssteuergesetzes wurde der Novelle des Gesetzes über die Pflichtbezeichnung von Spirituosen (Parlamentsblatt 515) beigefügt und von der Abgeordnetenkammer so verabschiedet, dass sie bereits für den Veranlagungszeitraum des Jahres 2009 genutzt werden kann. Die Änderung muss noch im Senat verabschiedet und dann vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Neue Abgabenordnung

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am 17. Juni 2009 in ihrer dritten Lesung die neue Abgabenordnung. Im Laufe ihrer Behandlung kam es zur Änderung des vorgeschlagenen Datums des Inkrafttretens, und zwar von dem ursprünglich vorgeschlagenen 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2011. Die neue Abgabenordnung, die noch im Senat behandelt wird, sollte somit ab 2011 das mehrmals novellierte Gesetz über die Steuer- und Abgabenverwaltung ersetzen.