Aus der Rechtsprechung - der Gerichtshof der Europäischen Union äußerte sich am 11. Juni im Fall C-572/07, RLRE Telmer Property s.r.o. zu der Auslegung der Dienstleistungen der Reinigung von Gemeinschaftsräumen bei vermieteten Wohnungen13/07/09 / cata_tax-news

Nach der Auslegung des Gerichtshofes kann die Reinigung der Gemeinschaftsräume nicht als Bestandteil der Wohnungsmiete angesehen werden. Die Dienstleistungen der Reinigung der Gemeinschaftsräume muss daher der MwSt. unterliegen und kann nicht genauso von der Steuer befreit werden wie es bei der selbständigen Vermietung einer Wohnung der Fall ist.

Diese Rechtsprechung kann gleichzeitig bei der Suche nach der Auslegung der Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen helfen und bei der Festlegung, unter welchen Bedingungen die Nebenleistung dem gleichen Regime wie die Hauptleistung unterliegt.