Neue Gesetzentwürfe15/06/10 / cata_tax-news

Novelle des Gesetzes über Gebietsfinanzorgane: Änderungen in Kompetenzen zwischen den Ämtern und spezialisiertes Finanzamt

Der Senat verhandelte ohne Stellungnahme den Regierungsvorschlag auf Erlass eines Gesetzes, mit dem das Einkommenssteuergesetz, in der geltenden Fassung, geändert wird (Blatt 959/0). Dieses Gesetz wurde in der zweiten Lesung um weitere Änderungsentwürfe erweitert, von denen als eine sehr bedeutende Änderung die Novelle des Gesetzes über Gebietsfinanzorgane anzusehen ist. Angesichts der Vorgehensweise des Senates ist festzuhalten, dass der Gesetzgebungsprozess der Gesetzesverabschiedung fast bei Ende liegt. Das Gesetz ist noch vom Präsidenten der Republik zu unterzeichnen. Obwohl die Novelle im Grunde genommen ganz wesentlich ist, ist sie durch die ordnungsgemäße legislative Behandlung einschl. der Genehmigung im Gesetzgebungsrat der Regierung noch nicht durchgegangen. Als eine wesentliche Änderung kann die Änderung in Kompetenzen und in der Struktur der Gebietsfinanzorgane bezeichnet werden.

Anstelle der jetzigen heutzutage uneinheitlichen Leitung der Steuerverwaltung durch im Wesentlichen autonome Finanzdirektionen wird die Generalsteuerdirektion errichtet. Die neue GSD sollte eine einheitliche methodische Leitung der Finanzämter sicherstellen, und zwar durch die direkte Leitung der Finanzdirektionen. Leider war der Änderungsentwurf von keinem Begründungsbericht begleitet. Das Inkrafttreten dieses Teils der Kompetenznovelle ist auf den 1. Januar 2011 vorgeschlagen.

Durch die Novelle des Gesetzes über Gebietsfinanzorgane wird weiter ein spezialisiertes Finanzamt neu errichtet. Das spezialisierte Finanzamt wird für alle Banken, Versicherungsanstalten und Unternehmer – juristische Personen zuständig sein, deren Umsatz mehr als 2 Mrd. CZK jährlich beträgt. Die Generalsteuerdirektion wird in begründeten Fällen entscheiden können, dass die natürliche oder juristische Person als ausgewähltes Subjekt anzusehen ist, auch wenn diese keine Bank ist oder den erforderlichen Umsatz nicht erzielt. Gleichzeitig wird dann die Generalsteuerdirektion entscheiden können, dass die Bank oder Versicherungsanstalt oder das Subjekt mit dem Umsatz von über 2 Mrd. CZK als kein ausgewähltes Subjekt anzusehen ist und seine örtliche Zuständigkeit ohne Änderung bleibt. Das neue spezialisierte Finanzamt, das dann seinen Sitz in Prag hat, entsteht erst zum 1. Januar 2012.