Aus der Rechtssprechung - der Verwaltungsgerichtshof entschied am 15. April 2010, Ref.-Nr. 7 Afs 15/2010-89 über die Kassationsbeschwerde der Finanzdirektion in Ústí nad Labem15/06/10 / cata_tax-news

Die Entscheidung hat Einfluss auf die Beurteilung der Frage, ob von der eigentlichen Aufnahme einer Steuerkontrolle ohne Mitteilung von Zweifeln oder des Verdachts bzgl. der Richtigkeit der Steuerpflicht die vom Gesetz anberaumte Verjährungsfrist für das Erlöschen des Rechtes auf Steuerbemessung unterbrochen wird.

Der Verwaltungsgerichtshof äußerte sich erneut zu der Frage, ob es nötig ist, dass der Steuerverwalter bei der Aufnahme einer Steuerkontrolle zu Beginn der Steuerkontrolle seine Zweifel bzgl. der Richtigkeit der Steuerpflicht mitgeteilt hat. Der Verwaltungsgerichtshof meldete sich zwar zu der Befolgung der Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 18. November 2008, Az. I. ÚS 1835/07, die für alle Organe verbindlich ist, jedoch nur teilweise. Dem Verwaltungsgerichtshof nach können die Schlussfolgerungen des Verfassungsgerichtes nicht mechanisch übernommen werden, sondern es ist die allgemeine Verbindlichkeit der jeweiligen Rechtsansicht zu bedenken. Der Verwaltungsgerichtshof blieb bei seiner Ende des Jahres 2009 ausgesprochenen Rechtsansicht, dass der Steuerverwalter bei der Aufnahme einer Steuerkontrolle bei einer juristischen Person über einen konkreten Verdacht oder Zweifel betreffend die ordnungsgemäße Erfüllung der zu kontrollierenden Steuerpflicht verfügen müsse. Dem Verwaltungsgerichtshof nach sei das Urteil des Verfassungsgerichtes Az. I. ÚS 1835/07 nicht allgemein verbindlich gewesen. Grund dafür sei, dass im Unterscheid zu der vom Verfassungsgericht zu beurteilenden Steuerkontrolle die nun zu beurteilende Kontrolle keine formelle, sondern eine gewöhnliche geplante Kontrolle gewesen sei. Es ist zu erwarten, dass diese Frage wahrscheinlich erneut Gegenstand der Beurteilung auf dem Niveau des Verfassungsgerichtes sein wird und die Frage, wie es mit der Verjährung bei der Aufnahme einer Steuerkontrolle ist, erst nach weiteren Entscheidungen des Verfassungsgerichtes eindeutig geschlossen werden kann (www.nssoud.cz).