Gemeinschaftsmarke – Senkung der Registrierungsgebühren31/07/09 / cata_european-union-news

Aufgrund der Verordnung der Kommission Nr. 355/2009 (Amtsblatt L 109/2009) kommt es zur Senkung der Gesamthöhe der an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt für die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke zu entrichtenden Gebühr.

Durch die neue Regelung kommt es insbesondere zur Vereinfachung der bestehenden Gebührenstruktur; diese wurden bisher sowohl für die Stellung der Anmeldung der EU-Schutzmarke als auch für deren Eintragung entrichtet. Durch die erwähnte Verordnung werden die Gebühren für die Eintragung der Marke aufgehoben bzw. im Nullwert festgelegt.

Es verbleiben daher lediglich Gebühren für die Anmeldung der Schutzmarke erhalten, die ein wenig erhöht werden. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer individuellen Schutzmarke beträgt neuerlich 1050 EUR, bei elektronischer Antragstellung 900 EUR. Für die Anmeldung einer Kollektivschutzmarke ist die Grundgebühr auf 1800 EUR festgesetzt.

Die Höhe der Entrichtungen für weitere Waren- und Dienstleistungsklassen bleiben unverändert. Von den Anpassungen wurden ferner die Vergebührung einer internationalen Eintragung und Rückerstattung der Gebühren im Falle, dass der Schutz verweigert wurde, betroffen.