Internationale Beziehungen18/02/09 / cata_tax-news

Mitteilung des Auslandsministeriums über die Beendigung des Abkommens zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über die Sozialfürsorge und des Protokolls zu dem Abkommen in Bezug auf die Russische Föderation

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 traten das Abkommen zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken über die Sozialfürsorge und das Protokoll zu dem Abkommen in Bezug auf die Russische Föderation außer Kraft, die am 4. Juni 2008 von Seiten der Tschechischen Republik gekündigt wurden.