Rechtsprechung - Ein weiterer interessanter Spruch des Verfassungsgerichts18/02/09 / cata_tax-news

Der bahnbrechenden Entscheidung des Verfassungsgerichtes i.S. der Frist für die zusätzliche Steuerveranlagung, über die wir in den letzten Steuernews informierten, ging noch eine andere interessante Entscheidung aus Ende November 2008 voraus, in der sich das Verfassungsgericht zu dem Inhalt und Ziel der Steuerkontrolle äußerte.

Da dieser Entscheidung eine missbilligende Stellungnahme einer Richterin des zuständigen Senats beigefügt ist, ist zu erwarten, dass das Verfassungsgericht auf diese Problematik noch zurückkommt. Inzwischen sollte nach dem neuen Urteil gelten, dass der Steuerverwalter bereits bei der Aufnahme einer Steuerkontrolle die Gründe dieser Kontrolle identifizieren sollte, bzw. den Verdacht anführen, dass das Steuersubjekt seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen ist oder diese in einem kleineren Maße erfüllte als es erfüllen sollte. Nur eine solche Kontrolle sollte nämlich dem Spruch des Verfassungsgerichts nach Auswirkung auf die Unterbrechung der Frist für die zusätzliche Steuerveranlagung haben.