Novelle des Buchhaltungsgesetzes01/09/08 / cata_tax-news

Am 19. August 2008 wurde in der Gesetzessammlung das Gesetz Nr. 304/2008 Slg. veröffentlicht, das das Buchhaltungsgesetz novelliert. Dieses Gesetz tritt am 1.1.2010 in Kraft, nur einige Bestimmungen sind bereits ab dem 1.1.2009 wirksam.

Neu wird ausdrücklich geregelt, dass die Buchhaltungseinheit für die Umrechnung einer Fremdwährung, bei der kein Devisenkurs verkündet wird, den letzten zuletzt bekannten Kurs verwendet, der von der Tschechischen Nationalbank verkündet wurde, oder den USD- oder Euro-Kurs des Interbankmarktes. Diese Bestimmung findet ab dem 1.1.2009 Anwendung.

Die Novelle legt die Bewertung von Kulturdenkmalen, Musealsammlungen usw. fest, deren Preis nicht bekannt ist, mit dem sog. „Fiktivpreis“ in Höhe von 1 CZK.

Neu wurde in das Gesetz ausdrücklich die Art und Weise der Bewertung von bedingten Aktiva und Passiva ergänzt, die auf Bilanzkonten verbucht werden (z.B. bei einem Gerichtsstreit).

Weitere Bestimmungen der Novelle haben legislativ technischen Charakter, präzisieren u.a. die Arten von Buchhaltungseinträgen, die Übertragung eines Buchhaltungseintrags aus einer Form in eine andere, die Verwendung der elektronischen Unterschrift usw.

Die Novelle präzisiert weiter Bestimmungen des Buchhaltungsgesetzes betreffend tschechische Buchhaltungsstandards dahingehend, dass bestimmte Buchungseinheiten (grundsätzlich staatliche Organisationen) die Standards stets einzuhalten haben, während andere Buchungseinheiten von diesen in begründeten Fällen abweichen können.

In das Buchhaltungsgesetz wurden weiter Regeln zur Sicherung von Buchungseinträgen für den Bedarf des Staates ergänzt.