Internationale Steuerverhältnisse01/09/08 / cata_tax-news

Am 30. Mai 2008 wurde das mit Äthiopien geschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung der Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommenssteuer wirksam. Dieses Abkommen wird in Tschechien ab dem 1. Januar 2009 angewandt.

Neu wurde das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vermeidung der Steuerhinterziehung im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer mit Armenien unterzeichnet. Es ist zu erwarten, dass das Abkommen im Laufe des Jahres 2009 wirksam wird.