Einschränkung von Bargeldzahlungen mit milderen Sanktionen06/11/08 / cata_legal-tax-update

Vor mehr als vier Jahren trat die Rechtsregelung in Kraft, nach welcher Zahlungen über 15 Tausend Euro per Überweisung durchzuführen sind. Ende August dieses Jahres trat eine Novelle des Gesetzes über die Einschränkung der Barzahlungen in Kraft, die die Sanktionsregelung modifiziert und die bisherigen Strafen, die für die Verletzung dieser Pflicht auferlegt werden, mildert.

Eine wichtige Änderung stellt die Aufhebung der unteren Grenze des Strafsatzes von 10 000 CZK dar; dieser Mindestbetrag musste bisher auch für relativ wenig bedeutende Gesetzesverstöße auferlegt werden. Für natürliche Personen wird gleichzeitig auch die obere Grenze des Strafsatzes gemindert, und zwar von fünf Millionen auf eine halbe Million. Bei juristischen Personen und unternehmerisch tätigen natürlichen Personen ändert sich die obere Grenze der Strafe nicht, es wird jedoch die Möglichkeit einer Entlastung von der Verantwortlichkeit verankert. Hierzu wird nachzuweisen sein, dass die Person sämtliche zumutbare Anstrengung aufgewendet hat, um die Verletzung der rechtlichen Pflicht zu vermeiden. Ein weiterer Grund des Erlöschens der Haftung ist der Zeitablauf; die Haftung erlischt, soweit von der Verwaltungsbehörde binnen 1 Jahres ab dem Tag, an dem diese von dem begangenen Delikt erfahren hat, kein diesbezügliches Verfahren eingeleitet wird.