Entwurf der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes01/05/08 / cata_tax-news

Wie wir Sie bereits in den letzten Steuernews informiert hatten, legte die Regierung dem tschechischen Parlament einen Entwurf der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes vor. Diese seit langem vorbereitete Novelle enthält insbesondere Vorschläge zur Harmonisierung einiger Bestimmungen des tschechischen MwSt.-Gesetzes mit den Bestimmungen der Richtlinie Nr. 2006/112/EG (sog. Recast der Sechsten Richtlinie) und Vorschläge zur Präzisierung und Vereinfachung einiger weiteren Bestimmungen.

Nachfolgend führen wir die wichtigsten Änderungen an:

  • Ermöglichung der Korrektur der Steuerhöhe nach unten in Fällen, wo der Steuerzahler den Steuersatz oder die Steuerbefreiung falsch geltend macht.
  • Korrektur der Definition des Umsatzes – entscheidendes Kriterium für die Einbeziehung in den Umsatz sollte die Umsetzung der wirtschaftlichen Tätigkeit sein, nicht mehr die Art und Weise, wie die Transaktion verbucht wird.
  • Im Zusammenhang mit dem oben Genannten sollten die Begriffe „Erträge“, „Einkommen“, die in der Buchhaltung verwendet werden, durch den Begriff „Entgelt“ ersetzt werden.
  • Der Leistungsort bei der Erbringung der Dienstleistung an eine unternehmerisch tätige ausländische Person (d.h. nicht nur an eine in einem anderen Mitgliedstaat zur Steuer registrierte Person) sollte nach dem Sitz oder Unternehmensort des Dienstleistungsempfängers bestimmt werden.
  • Die Novelle schlägt Änderungen der Regeln bei der Berechnung des Koeffizienten vor, durch den der Anspruch auf Vorsteuerabzug gekürzt wird.
  • Es sollte der Tag der Ausführung der zu versteuernden Leistung bei Immobilienübertragungen geändert werden, der Tag der Ausführung der zu versteuernden Leistung sollte der Tag sein, an dem die Immobilie dem Erwerber zur Nutzung übergeben wird.

Die vorgelegte Novelle soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.