Umwandlungsgesetz01/05/08 / cata_tax-news

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2008 tritt das Gesetz über Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften in Kraft. Diese neue umfassende Regelung der Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften ersetzt die bisherige im Handelsregister enthaltene Regelung.

Im Zusammenhang mit diesem neuen Gesetz tritt am 1. Juli 2008 auch das Gesetz in Kraft, durch das einige Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften geändert werden. Dieses Gesetz wird auch auf die nachfolgend angeführten Rechtsvorschriften im Buchhaltungs- und Steuerbereich Einfluss haben.

Die Novelle des Buchhaltungsgesetzes reagiert auf die neue Regelung der Umwandlungen und präzisiert den Beginn der Rechnungsperiode bei durch Abspaltung entstandenen Gesellschaften.

Die Novelle des Gesetzes über die Steuer- und Abgabenverwaltung führt die Pflicht ein, bei der Umwandlung einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft eine Zustimmung des Steuerverwalters einzuholen. Diese Zustimmung wird dem Handelsregister vorzulegen sein.

Mit der Problematik grenzüberschreitender Fusionen aus dem Ausland nach Tschechien, Bewertung der Einlagen des materiellen und immateriellen Vermögens und Verbringung des materiellen und immateriellen Vermögens aus dem Ausland in eine in Tschechien platzierte ständige Betriebsstätte befasst sich die Novelle des Einkommensteuergesetzes.

Mit grenzüberschreitenden Fusionen hängt auch die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes zusammen. Diese Novelle regelt die Pflicht zur Registrierung als MwSt.-Zahler im Falle von grenzüberschreitenden Fusionen.