Steuer aus Kapitaleinlagen01/03/08 / cata_tax-news

Im Februar trat die Richtlinie 2008/7/EG betreffend die indirekten Steuern auf Kapitalansammlung in Kraft. Diese Richtlinie hebt mit Wirkung ab Januar 2009 die ursprüngliche Richtlinie des Rates 69/335/EWG betreffend die indirekten Steuern auf Kapitalansammlung auf. Diese Steuer findet Anwendung in einigen EU-Mitgliedsstaaten, nicht jedoch in Tschechien.