Neue Richtlinie des Rates im MwSt.-Bereich01/03/08 / cata_tax-news

Im Februar 2008 wurden zwei neue Richtlinien des Rates betreffend die MwSt. verabschiedet. Die Richtlinie des Rates 2008/8/ES ändert grundlegend die bestehenden Regeln für die Festlegung des Leistungsortes bei Dienstleistungen, und dadurch die Bestimmung des EU-Mitgliedsstaates zur Geltendmachung der MwSt. Die meisten neuen Regeln werden ab Januar 2010 eingeführt, die restlichen dann schrittweise bis zum Jahre 2015.

Die wichtigste Änderung besteht in einer neuen Grundregel, nach der bei der Gewährung von Dienstleistungen die Dienstleistungen am Ort ihres tatsächlichen Verbrauchs besteuert werden sollten, anstatt der bisherigen Regel, nach der die Veranlagung am Ort des Sitzes des Dienstleistungsgebers erfolgt. Auch die neue allgemeine Regel wird viele Ausnahmen enthalten.

Die Richtlinie des Rates 2008/9/EG legt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 neue Durchführungsregeln für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an steuerpflichtige Personen fest, die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Insbesondere die Einreichung und Erledigung von Anträgen im elektronischen Wege sollten die Prozedur der Steuerrückerstattung vereinfachen und beschleunigen.