Geltendmachung einer Ermäßigung bei der Vorsteuerfestlegung01/03/08 / cata_tax-news

Das Finanzministerium der Tschechischen Republik hat eine Maßnahme zur Vermeidung von Härten aufgrund einer Bevollmächtigung im Einkommensteuergesetz getroffen. Durch diese Maßnahme wird bei Nicht-Steuerresidenten (ausländischen Arbeitnehmern) im Falle der Gewährung einer Grundermäßigung für den Steuerpflichtigen die Form der Erhebung der Einkommensteuer aus abhängiger Tätigkeit im Laufe des Jahres geregelt. Die Vorsteuern werden unter den gleichen Bedingungen und auf die gleiche Art und Weise wie bei tschechischen Steuerresidenten festgesetzt. Die ganzjährige Steuerpflicht bei ausländischen Arbeitnehmern für den Veranlagungszeitraum 2008 wird dann nach der geltenden Rechtsregelung im Einkommensteuergesetz abgerechnet. Die Maßnahme kann ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung angewendet werden, d.h. ab dem 7.2.2008.