Körperschaftssteuer01/08/07 / cata_tax-news

Steuerbefreiung der Einnahmen aus einer Tochtergesellschaft

Die Novelle erweitert die Befreiung der Einkünfte einer Muttergesellschaft aus der Beteiligung an deren Tochtergesellschaft um Einnahmen aus der Übertragung eines Anteils an der Tochtergesellschaft (d.h. z.B. aus der Veräußerung von Aktien), und zwar zu ähnlichen Bedingungen, die zurzeit für die Befreiung der Gewinnanteile gelten.

Neu findet die Befreiung der Gewinnanteile und der Einnahmen aus der Übertragung eines Anteils an einer Tochtergesellschaft auch dann Anwendung, wenn die Tochtergesellschaft kein EU-Resident ist, und zwar bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien, eine der AG, GmbH oder Genossenschaft ähnelnde Rechtsform, Körperschaftsteuersatz von mindestens 12 % usw.).

Für die Anwendung der Steuerbefreiung muss die Muttergesellschaft stets der tatsächliche Eigentümer der Tochtergesellschaft sein. Die Befreiung der Einnahmen aus der Übertragung des Anteils an der Tochtergesellschaft bezieht sich nicht auf die im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder Kaufs eines Unternehmensteils erworbenen Anteile an der Gesellschaft.

Körperschaftssteuersatz

Der Körperschaftssteuersatz wird von den jetzigen 24 % auf 21 % (mit Wirkung ab dem 1.1.2008), 20 % (mit Wirkung ab dem 1.1.2009) und 19 % (mit Wirkung ab dem 1.1.2010) reduziert. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Novelle auch die Regeln für die Anwendung des Steuersatzes geändert hat. Während früher die Steuer mit dem zum letzten Tag des Veranlagungszeitraums geltenden Satz berechnet wurde, findet nun der zum ersten Tag des jeweiligen Veranlagungszeitraums geltende Satz Anwendung.