Erlass der Verzugszinsen01/05/07 / cata_tax-news

Das Finanzministerium entschied über den Erlass der Verzugszinsen gemäß § 63 Abs. 2 Gesetz Nr. 377/1992 Slg., über die Steuer- und Abgabenverwaltung, aus verspäteten Steuerzahlungen. Die im Jahre 2007 fälligen Zinsen gelten als erlassen, falls ihre Gesamthöhe im Veranlagungszeitraum oder im Kalenderjahr bei Steuern, für die kein Veranlagungszeitraum bestimmt wurde, nicht den Betrag von 200 CZK übersteigt. Die Entscheidung vom 3. April 2007 befindet sich auf der Webseite des Ministeriums und wird in der Finanzzeitschrift Finanční zpravodaj veröffentlicht.