Erhöhung des Schwellenwertes der staatlichen „De-minimis“-Beihilfe01/03/07 / cata_tax-news

Durch die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission wurde der Betrag der öffentlichen „De minimis“-Beihilfe erhöht, bei dessen Überschreitung angenommen wird, dass die Beihilfe den wirtschaftlichen Wettbewerb beeinträchtigen kann und die daher mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar ist.

Die Gesamthöhe der einer Person gewährten „De-minimis“-Beihilfe darf einen Gesamtbetrag von 200 000 EUR innerhalb von drei Jahren nicht übersteigen, im Straßentransportsektor wurde diese Höchstgrenze für den Zeitraum von drei Steuerjahren auf 100 000 EUR festgesetzt. Als eine der Formen der öffentlichen Beihilfe gilt z.B. auch ein Bussgelderlass gemäß dem Gesetz über die Steuer- und Abgabenverwaltung.