Recast der Sechsten Richtlinie01/03/07 / cata_tax-news

Am 1.1.2007 trat die neue Richtlinie des EU-Rates [1] (nachfolgend nur „Recast“) in Kraft, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in allen Mitgliedstaaten regelt und die Sechste Richtlinie [2] ersetzt.

Der Grund für den Erlass des Recastes waren zahlreiche Novellen der Sechsten Richtlinie, aufgrund derer die Richtlinie ganz unübersichtlich, unsystematisch gegliedert und oft auch unverständlich wurde. Durch den Recast kommt es zu einer völlig neuen Gliederung und Strukturierung der Bestimmungen der Sechsten Richtlinie, jedoch ohne wesentliche sachliche Änderungen. Noch vor dem Datum seiner Wirksamkeit wurde der Recast durch die Richtlinie 2006/138/EG des Rates novelliert, die im EU-Amtsblatt unter L 384 am 29.12.2006 veröffentlicht wurde, mit der die Dauer der Anwendung einiger seiner Bestimmungen über die Festlegung des Leistungsortes bei elektronisch zu erbringenden Dienstleistungen und Dienstleistungen der Rundfunk- und Fernsehensendungen um zwei Jahre verlängert wird, die ursprünglich im Jahre 2006 enden sollte.

Fußnoten

[1] Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, veröffentlicht im EU-Amtsblatt unter L 347 am 11.12.2006

[2] Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 über die Harmonisierung der Gesetze der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Steuerbemessungsgrundlage (77/388/EWG)