Legislativ-technische Novelle des Arbeitsgesetzbuches15/04/08 / cata_legal-tax-update

Unter der Nr. 362/2007 Slg. wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2008 die längst erwartete legislativ-technische und berichtigende Novelle des Gesetzes Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, in der geltenden Fassung (nachfolgend nur das „Arbeitsgesetzbuch“) veröffentlicht.

Trotz ihres Charakters bringt sie auch einige inhaltliche Änderungen. Insbesondere erneuert sie die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschallohnes für die Überstundenarbeit bei leitenden Angestellten, sofern der maximale Umfang dieser Arbeit, d.h. 150 Stunden jährlich, eingehalten ist.Neu können die Arbeitspausen in mehrere Teile verteilt werden, sofern zumindest eine Pause mindestens 15 Minuten dauern wird. Die Regelung der Arbeitszeit wird deutlich liberalisiert; Die neue Bestimmung des § 84a lässt jede andere Regelung der Arbeitszeit zu (egal ob diese gleichmäßig oder ungleichmäßig aufgeteilt wird), und schränkt diese lediglich mit der maximalen Schichtzeit von 12 Stunden ein. Es kommt auch zur Vereinfachung der Regelung der flexiblen Arbeitszeit und der Arbeitszeitkonten, wo keine vorherige Zustimmung der einzelnen Angestellten mehr erforderlich ist. Die Arbeitszeit bei Jugendlichen wird auf 40 Stunden wöchentlich bei einer Schichtzeit von höchstens 8 Stunden verlängert. Das erhöhte Abfindungsgeld bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit steht nicht zu, sofern der Arbeitgeber sich der Verantwortung für diesen gesundheitlichen Zustand befreit. Das ausgezahlte Abfindungsgeld ist von Arbeitnehmern nicht zurückzuzahlen, die nach dem wiederholten Berufeintritt bei demselben Arbeiteber aufgrund einer Vereinbarung über die Durchführung von Arbeiten arbeiten werden.