Erfolg im Gerichtsverfahren über die Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Verwaltungsverfahrens16/02/17 / News

KŠB erzielte einen bedeutenden Erfolg im Verfahren über den Ersatz eines Nachteils für unangemessene Dauer eines Verfahrens über die Erteilung der Lizenz zur unternehmerischen Tätigkeit in der Abfallwirtschaft, in dem zuerst das Umweltministerium und der Umweltminister, dann die Verwaltungsgerichte und schließlich wiederholt Verwaltungsorgane entschieden haben.

Das Stadtbezirksgericht für Prag 10 wies die eingelegte Klage mit der Begründung zurück, dass das Recht auf Behandlung der Sache in einer angemessenen Frist sich nicht auf Verwaltungsverfahren beziehe. Gegen diesen Entscheid legte die KŠB eine Berufung ein und war dann im Berufungsverfahren in vollem Umfang erfolgreich. Das Stadtgericht identifizierte sich mit der Argumentation der KŠB, dass auf das vorliegende Verwaltungsverfahren aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Recht auf Behandlung der Sache innerhalb einer angemessenen Frist bezogen werden kann. Das Berufungsgericht ordnete an, die Klage zu behandeln, das anhängige Verwaltungsverfahren und die anschließenden Gerichtsverfahren bis zum Erlass der Schlussentscheidung im Verwaltungsverfahren als ein Ganzes zu würdigen und auf die Gesamtdauer sowohl die Dauer der Entscheidung der Verwaltungsorgane als auch der Prüfung der Verwaltungsjustiz anzurechnen.

Der vorgenannte Entscheid öffnet einen leichteren Weg für die Entschädigung der unangemessenen Dauer der von dem Typ her ähnlichen Verwaltungsverfahren. KŠB vertritt zahlreiche Mandate aus der Abfallwirtschaftsbranche in einem breiten Spektrum an Rechtsdienstleistungen nebst Prüfungsverfahren in der Verwaltungsjustiz.