Ausschluss von Minderheitsaktionären der CETIN unter Betreuung der Anwaltskanzlei KŠB03/02/16 / News

KŠB erbrachte Rechtsberatungsleistungen bei dem sog. Squeeze-Out, d.h. Ausschluss von Minderheitsaktionären, das die Hauptversammlung der Gesellschaft Česká telekomunikační infrastruktura (CETIN) im Dezember 2015 beschlossen hat und das im Laufe Januar 2016 realisiert wurde.

Die Rechtsberatung betreffend den Ausschluss war aus mehreren Gründen spezifisch: erstens handelte es sich um einen der ersten Fälle des Ausschlusses nach Wirksamwerden des Gesetzes über Handelskorporationen (GHK) seit dem 1. Januar 2014. Die Rechtsregelung des Ausschlusses im GHK unterscheidet sich erheblich von der bisherigen Rechtsregelung im Handelsgesetzbuch, so dass diverse Auslegungsfragen ohne genügende Rechtsprechung entstehen.

Die Rechtsberatung der KŠB war umfassend und deckte den ganzen Prozess des Ausschlusses einschließlich Zusammenarbeit bei der Lösung von diversen Fragen in Verbindung mit der Auszahlung einer Gegenleistung an mehr als drei Zehntausende Aktionäre ab. Auch diese Zahl hat die ganze Transaktion zu einer außerordentlichen Angelegenheit gemacht.

Nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde zum Inhaber von 100 Prozent Aktien der CETIN eine Gesellschaft aus der PPP-Investmentgruppe, die bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses mehr als 90 Prozent Aktien der CETIN gehalten hat. CETIN entstand letztes Jahr bei Spaltung der Gesellschaft O2 Czech Republic im Wege der Abspaltung. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link.